Wissen ist wertvoller als Geld, schärfer als ein Säbel und mächtiger als eine Kanone.
Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph
Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Kosten für die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dass dazu auch die Kosten für die Bewertung der im Nachlass enthaltenen Grundstücke durch Sachverständige gehören, hat der Bundesfinanzhof bestätigt.