Ein König richtet das Land auf durch Recht. Wer aber viele Steuern erhebt, richtet es zugrunde.
Salomon, König von Israel

 

Steuern, Buchhaltung, Jahresabschluss: Leistungen für die Landwirtschaft

 

Unsere Steuerkanzlei Senner & Partner hat sich seinerzeit bewusst für den Kanzleistandort in der Wein- und Landwirtschaftsgemeinde Weinort Waldalgesheim, unweit der bekannten Weinstädte Bad Kreuznach und Bingen, entschieden. Auf diese Weise zeigen wir unser Engagement für die regionalen Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Weingüter, die wir mit aktiver Steuerberatung, moderner Buchhaltung und mit individuellen Beratungsangeboten zu Betriebswirtschaft, Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge unterstützen.

Erst der Mensch, also der Kellermeister, macht aus den guten Trauben einen Spitzenwein. Die Erfahrung, das Wissen und das Fingerspitzengefühl erlauben dem Kellermeister, qualitativ hochwertige Weine zu erzeugen. Ähnlich verhält es sich in der Steuerberatung. Erfahrung, Know-How und Sorgfalt sind gute Voraussetzungen für eine exzellente mandantenorientierte Beratung. Die Steuerberatungskanzlei Senner & Partner arbeitet schon in 3. Generation zum Wohle ihrer Mandanten.

Sie profitieren von unserem großen Erfahrungsschatz und Wissen für unterschiedliche Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus. Wir sind mit den Besonderheiten und Herausforderungen Ihrer Agrarbetriebe vertraut.

Gewinnermittlung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus

Den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus stehen 3 Wege der Gewinnermittlung offen:

  • Bilanzierung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Der Arbeitsaufwand für die Gewinnermittlung in den vorgenannten Fällen weicht deutlich voneinander ab und bringt stark differierende Ergebnisse. Deshalb kann auch der Steuerberater bei vorhandenen Wahlmöglichkeiten keine Empfehlung abgeben, ohne ins Detail zu gehen.

Kleinere Betriebe können die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) anwenden und auf die laufende Buchhaltung verzichten. Auch wenn diese vereinfachte Gewinnermittlung auf dem ersten Blick vorteilhaft erscheint, weil man sich nicht mit der lästigen Buchhaltung beschäftigen muss, kann dies unangenehme finanzielle Folgen im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung haben. Gern prüfen die Steuerberater die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten der Gewinnermittlung für Ihren Agrar- oder Forstwirtschaftsbetrieb und geben dann eine Empfehlung.

Der BMEL-Jahresabschluss muss bei der Beantragung von Fördermitteln eingereicht werden, egal welche Unternehmensrechtsform der Betrieb hat.

Hofübergabe (Unternehmensnachfolge) in der Land- und Forstwirtschaft und im Weinbau

Auch in den vorwiegend familiär geführten landwirtschaftlichen Betrieben ist es kein Naturgesetz, dass der Nachfolger aus der Familie kommt. Wenn kein Familienmitglied den elterlichen Betrieb fortführen will, dann muss über die Hofübergabe an einen Dritten nachgedacht werden. Wie in anderen Branchen, braucht man Zeit und gute Argumente, um den geeigneten Unternehmensnachfolger zu finden.

Jeder Landwirt verfolgt das Ziel, eine einvernehmliche Hofübergabe mit minimaler Erbschaft- und Schenkungsteuer zu arrangieren. Die Steuerberater der Kanzlei Senner & Partner stehen Ihnen in allen Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Hofübergabe beratend zur Seite.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist äußerst komplex. Für die steueroptimale Hofübergabe bedarf es einer langfristigen Strategie und vorausschauenden Handelns. Neben den Regelungen im Erbrecht und im Bewertungsgesetz (BewG) sind zusätzlich die Höfeordnung (HöefeO) zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber räumt landwirtschaftlichen Betrieben besondere steuerliche Vergünstigungen bei der Hofnachfolge ein – ausgenommen sind fremdvermietete Immobilien.

Mit Ihrer Familie entwickeln die Steuerberater eine individuelle Strategie zur Hofübergabe und zur Übergabe weiterer Vermögen an die nächste Generation und an andere Personen. Ein erfahrener Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht sollte für die rechtliche Gestaltung des Testaments konsultiert werden. Im Zuge der Regelung der Hofnachfolge sind Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag auf die Durchsetzbarkeit der testamentarischen Festlegungen zu überprüfen und anzupassen.

Ein großes Instrumentarium wie vorgenommene Erbfolge, Schenkung, Schenkung unter Auflagen oder mit Nießbrauch, Betriebsaufspaltung, Familiengesellschaft steht zur Verfügung, um die Steuerbelastung infolge der Hofübergabe für alle Beteiligten erheblich zu senken oder gar zu vermeiden.

Individuelle betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus

Schwankende Weltmarktpreise, Ungewissheit über das Ernteergebnis von Jahr zu Jahr, steigende Anforderungen in Sachen Umweltschutz, die Organisation von genügend Saisonarbeitskräften während der Erntezeit sind zusätzliche Herausforderungen an die Unternehmensführung in der Land- und Forstwirtschaft.

Deshalb werden die Landwirte aktiv und erschließen sich neue Einnahmequellen. Die Energiewende in Deutschland ist nur mit erneuerbarer Energie zu stemmen. Folgerichtig investieren sie in Windkraftanalagen, Fotovoltaik und Biogasanalagen. Andere nutzen den Trend zu „Urlaub in Deutschland“ und bieten „Urlaub auf dem Bauernhof“ an. Der Hofladen ist weit verbreitet. Das Angebot wird immer üppiger, weil Waren hinzugekauft werden. Da fängt oft der Kummer mit dem Finanzamt an. Wo verläuft die Trennlinie zwischen Landwirtschaft/ Forstwirtschaft und dem Gewerbebetrieb? Werden die Zukaufsgrenzen eingehalten? Können möglicherweise die einzelnen Tätigkeitsbereiche wirtschaftlich und steuerlich getrennt werden oder kommt möglicherweise die Abfärbetheorie bei Personengesellschaften zur Anwendung? Dies sind nur einige Fragen und Problemstellungen bei der Ausweitung der Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft. Die Steuervorschriften für Gewerbebetriebe sind meistens nachteilig für den Landwirt, Forstwirt oder Winzer. Nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Einrichtung und Erweiterung Ihres Agrar- oder Forstbetriebes und vermeiden Sie Steuernachteile, vor allem bei der Umsatzsteuer!

Wenn eine saubere Trennung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und dem Gewerbebetrieb (Hofladen, Ferienpension, Pferdepension, u.a.) besteht, dann kann der Landwirt zwischen der Pauschalierung und der Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer wählen. Wir spielen anhand Ihrer Unternehmensplanung beide Varianten durch und ermitteln auf dieser Grundlage das günstigere Umsatzsteuerverfahren.

Leistung, die Sie weiterbringt – Steuerberatung für Weinbau, Land- und Forstwirtschaft

  • Landwirtschaftliche Buchführung, und Gewinnermittlung und Jahresabschluss
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für Land- und Forstwirtschaft
  • Abrechnung der Saisonarbeitskräfte
  • Einkommensteuer der Land- und Forstwirtschaft
  • Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft – Möglichkeiten zur Pauschalierung
  • Beratung zu gewerblichen Betrieben (Hofladen, Ferienwohnung, Biogasanlage, Windkraftanlage, …)
  • Beratung zur Unternehmens- und Gesellschaftsform
  • Grundstückskauf und –verkauf
  • Grundstücksbewertung und Grundstücksentnahme
  • Hofübergabe und Betriebsaufgabe
  • Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Bewertungsrecht des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes