Kaum haste mal ein bisschen was,
schon gibt es wen, den ärgert das.
Wilhelm Busch, deutscher Dichter

Die Deutschen arbeiten fleißig, bilden Rücklagen für die Wechselfälle des Lebens, sparen Geld zur Erfüllung langgehegter Wünsche und sorgen auf vielfältige Weise für das Alter vor. Laut Umfragen legen die Deutschen großen Wert auf Sicherheit und Rendite. Sichern Sie rechtzeitig Ihr Vermögen bei der Übergabe an die nächste Generation vor dem Fiskus. Beschäftigen Sie sich mit den Fragen rund ums Testament, Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge und Absicherung der Familie. Zu Lebzeiten können Sie

  • konkreten Einfluss auf das Unvermeidliche nehmen,
  • Zwistigkeiten in Erbschaftsfragen einen Riegel vorschieben.

Als weitere Vorteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten können in Betracht kommen:

  • Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten können Pflichtteilsansprüche reduziert werden.
  • Sie können Vermögenswerte zu Lebzeiten übertragen und behalten sich trotzdem die laufenden Erträge daraus vor (Nießbrauch). Damit bleibt Ihre Altersversorgung gesichert
  • Mögliche Ansprüche von Sozialhilfeträger können verringert werden, weil Schenkungen nach zehn Jahren nicht mehr zurückgefordert werden.
  • die gewünschte Unternehmensnachfolge organisieren

Neben all diesen Vorteilen haben Sie bei rechtzeitiger Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge sehr gute Aussichten, die Belastung mit Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer zu reduzieren. Nutzen Sie die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und gestalten Sie die Vermögensnachfolge sowie die Unternehmensnachfolge aktiv. Unsere Steuerberater entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie zur steuerschonenden Vermögensübertragung und Unternehmensübertragung.

Gestaltung der Vermögensnachfolge und Vermeidung der Erbschaftsteuer

Zum Vermögen zählen Wertgegenstände, Bargeld, Bankguthaben, Kapitalanlagen, Beteiligungen, Unternehmen und Immobilien. Die Bodenpreise und die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So sehr sie sich über die Wertsteigerung freuen, so nachteilig ist es, wenn man das Immobilienvermögen vererben statt verkaufen will. Das Bewertungsgesetz (BewG) gibt die Leitlinien vor, wie Unternehmen, Immobilien, Ackerflächen und Waldgrundstücke zu bewerten sind.

Aktuell räumt der Gesetzgeber hohe Freibeträge für Erbschaft und Schenkung innerhalb der Familie (Verwandte in gerader Linie) ein. Den Ehepartnern steht jeweils ein Steuerfreibetrag von 500 000 Euro zu, den Kindern jeweils 400 000 Euro, den Enkelkindern jeweils 200 000 Euro. Die Freibeträge für Schenkungen können aller 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.Die Steuerfreibeträge sind jedoch bei Schenkungen und Erbschaften zwischen Geschwistern, Nichten und Neffen, Schwiegerkindern oder ähnlichen Personen wesentlich geringer

Jeder Ehepartner kann Schenkungen an die Kinder und Enkelkinder vornehmen, ohne dass Schenkungsteuer anfallen muss. Demzufolge kann ein Ehepaar mit gleichmäßigen Vermögensverhältnissen aller 10 Jahre 1,6 Millionen Euro steuerfrei an ihre 2 Kinder übertragen und 800 000 Euro an die 2 vorhandenen Enkelkinder (Beispielfamilie: Ehepaar mit 2 Kindern und 2 Enkelkindern). Schenkungen können auch an Auflagen gebunden sein z. B. lebenslanges Wohnrecht, Betreuung im Alter, monatliche Rente, …

Die vom Mittelstand geprägte deutsche Wirtschaft kann aus den gesetzlichen Regelungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen große Vorteile ziehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen begünstigten und nicht begünstigten Betriebsvermögen. Das nichtbegünstigte Betriebsvermögen wird auch als Verwaltungsvermögen bezeichnet, zu dem fremd vermietete Immobilien, Unternehmensbeteiligungen an GmbHs mit weniger als 25 %, zum Teil auch Bargeld, Aktie zählen. Verwaltungsvermögen bis 10 % Anteil am gesamten Betriebsvermögen sind unschädlich und wird wie das begünstigte Betriebsvermögen behandelt.

Wenn der Betrieb mindestens 5 Jahre im Besitz des neuen Eigentümers bleibt und die Forderung hinsichtlich der Lohnsumme erfüllt ist, können 85 % des steuerbegünstigten Betriebsvermögens dank der Regelverschonung steuerfrei übertragen werden. Um in den Genuss der 100-prozentigen Steuerbefreiung (Optionsverschonung) zu gelangen, müssen weiterreichende Auflagen erfüllt werden.

Sie können nicht zeitig genug beginnen, um die Unternehmensnachfolge und die Vermögensübertragung an die nächste Generation zu planen. Langfristige Planung ermöglicht die optimale Ausnutzung vorhandener Gestaltungsspielräume, um Steuervorteile bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer maximal zu nutzen. Zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer Steuerberater!

Unternehmensnachfolge erfolgreich planen und umsetzen

Am Ende eines langen Arbeitslebens als Unternehmer steht die Regelung der Unternehmensnachfolge an. Umfragen und Studien zeigen, dass sich die Suche nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger zunehmend schwierig gestaltet, weil die nachfolgende Generation andere Vorstellungen von Arbeit, Freizeit und Familie (Stichwort: Work-Life-Balance) hat. Sie brauchen in vielen Fällen einen langen Atem, bis Sie Ihren Wunschkandidaten für die Unternehmensnachfolge gefunden haben.

Es ist keine Seltenheit, dass die eigenen Kinder abwinken, wenn sie auf die Nachfolge des Familienunternehmens angesprochen werden. Dann beginnt die Suche nach einem Nachfolger im Unternehmen und außerhalb des Unternehmens. Schauen Sie vor allem auf Kommunikation, Sozialverhalten und Lebensansichten. Kaum ein Nachfolgekandidat wird über hinreichendes Fachwissen verfügen, was man aber in vielen Fällen noch erwerben kann.

In welcher Form soll das Unternehmen an den Nachfolger übergeben werden? Der Spielraum hängt auch davon ab, ob das Unternehmen Teil der eigenen Altersvorsorge ist bzw. der Versorgung der Familienangehörigen dient. Schenkung, Pacht, Verkauf u.a. sind mögliche Szenarien. Bei einem angedachten Verkauf des Unternehmens, bietet die Unternehmensbewertung eine solide Verhandlungsgrundlage. Abhängig von Branche und Unternehmen kommen verschiedene Verfahren der Unternehmensbewertung in Betracht, die meist aussagekräftiger sind, als das im Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz vorgegebene Verfahren zur Unternehmensbewertung. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Gesellschaftsverträge, das Testament und der Ehevertrag die gewünschte Unternehmensnachfolge unterstützen.

Überlassen Sie bei der Planung der Unternehmensnachfolge nichts dem Zufall. Wichtige Fragen ergeben sich auch hinsichtlich der Haftung. Sie wollen nicht für unternehmerische Entscheidungen ihres Nachfolgers haften, während er wiederum nicht für Dinge haften will, die ihren Ursprung vor seinem Eintritt in das Unternehmen haben.

Unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt Sie gern beim Thema Unternehmensnachfolge und begleitet Sie mit viel Fingerspitzengefühl in allen Phasen. Wir bringen notwendigen wirtschaftlichen und steuerlichen Sachverstand ein und arbeiten gern dabei mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Unternehmensnachfolge macht Unternehmertestament nicht überflüssig!

Manche glauben, dass man sich das Unternehmertestament sparen kann, wenn man einen Unternehmensnachfolger hat. Diese Menschen irren.

Wie ist es um das Unternehmen bestellt, wenn Sie als Geschäftsführer wegen Krankheit oder Unfall sehr lange ausfallen oder gar sterben? Kann das Unternehmen auch ohne Sie ordnungsgemäß fortgeführt werden? Ein „Ja“ bedeutet, es gibt Personen im Unternehmen die über eine Handlungsvollmacht verfügen, die an die Passwörter und Zugangsdaten zu Online-Konten, Internettauftritten und Hotlines kommen. Wenn weder eine Verfügung noch ein Testament vorhanden ist, kann im Todesfalle eventuell die angedachte Unternehmensnachfolge gefährdet sein oder sogar die Zerschlagung des Unternehmens anstehen, um mögliche Erben auszuzahlen und die möglicherweise fällige Erbschaftsteuer zu bezahlen. Auch die Ehescheidung kann den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Dieser Gefahr kann ein kluger Ehevertrag abhelfen.

Es gibt kein Unternehmertestament an sich, sondern es ist ein Mosaik aus vielen Bausteinen, die zusammen den Fortbestand des Unternehmens sichern, auch wenn Sie lange Zeit selbst an der Spitze des Unternehmens ausfallen.

Leistung, die Sie weiterbringt – Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge

  • •Entwicklung einer steueroptimalen Strategie zur Vermögensübertragung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung zur Vermögensübertragung mit Vorbehaltsnießbrauch
  • Beratung zum Testament aus steuerlicher Sicht
  • Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
  • Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge bzw. Hofübergabe
  • Steuerliche Immobilienbewertung (Bedarfsbewertung)
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmertestament