Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer
Albert Einstein, Physiker
Individuell für Sie: Leistungen für Privatpersonen
Auszubildende, Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer oder Rentner – wir begleiten Sie in allen Lebenslagen bei der Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung! Sie planen eine Investition? – Ob Hauskauf, Windkraft-, Photovoltaik- oder Solaranlage – wir beraten Sie zur steuerlichen Optimierung. Und auch bei Altersvorsorge und Vermögensübertragung sind wir an Ihrer Seite.
- Einkommensteuererklärungen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Steuerklassenwahl
- Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Vermietung und Verpachtung
- Beratung zu Kleingewerbe
- Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
- Erbschaftsteuererklärung und -beratung
- Beratung bei Investitionen (Immobilien, Photovoltaikanlagen etc.)
- Beratung zur Altersvorsorge
- Hilfe bei Nacherklärungen und der Korrektur von Steuererklärungen
- Rechtsbehelfsverfahren
- Und vieles mehr – sprechen Sie uns an!
Im Fokus: Die Einkommensteuererklärung
Holen Sie sich zu viel bezahlte Steuern zurück!
Die meisten Arbeitnehmer erhalten Geld zurück, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das gilt insbesondere für Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz wechseln oder Steuerpflichtige, die im laufenden Jahr heiraten. Auch eine hohe Einmalzahlung, zum Beispiel aus einer Abfindung, kann in vielen Fällen steuerlich optimiert werden. Wichtig ist dabei die Beratung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele wissen nicht, dass auch alltägliche Kosten – wie z.B. die Rechnung des Schornsteinfegers steuermindernd berücksichtigt werden können. Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen verständlich und effizient.
Im Fokus: Erbschaftssteuer und Vermögensübertragung
Gut beraten statt teuer bezahlt!
Wir stehen Ihnen bei der Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und der Ermittlung von Bedarfswerten für Grundbesitz und Immobilien zur Seite. Denn auch nach dem Erbfall gibt es nicht nur Beratungsbedarf hinsichtlich der notwendigen Erbschaftsteuererklärungen. Ein Beispiel ist die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Besonderes gilt das für Erbengemeinschaften.
Gestaltungsmöglichkeiten bestehen hier am besten bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Dabei ist nicht nur die steuerliche Sicht und Beratung wichtig, sondern eine Gesamtbetrachtung. Im Vordergrund steht die Absicherung des Schenkers – zum Beispiel bei vorweggenommener Erbfolge von eigengenutzten oder vermieteten Immobilien.
Falsch beraten stehen große materielle und ideelle Werte auf dem Spiel. Mit uns als Partner finden Sie die optimale Lösung. Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Situation.
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.