Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.
Benjamin Franklin, amerikanischer Politiker und Wissenschaftler

 

 

Viele Menschen sind der Meinung, dass sie viel zu viel Steuern bezahlen. Doch wer kennt schon neben seinen steuerlichen Pflichten auch die zutreffenden und möglichen steuerlichen Rechten und Optimierungsmöglichkeiten? Die Steuererklärung für jeden Menschen in der Größe eines Bierdeckels ist und bleibt Wunschdenken. Sie haben die Wahl, sich selbst mit den steuerlichen Formulare auseinander zu setzen oder professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Steuerberater der Kanzlei Senner & Partner bieten allen interessierten Bürgern, Unternehmen und Gesellschaften in der Region Rhein-Nahe-Hunsrück und darüber hinaus eine individuelle, umfassende Steuerberatung an. Nutzen sie die Möglichkeiten, das schwer verdiente Geld vor dem Fiskus zu schützen und am Ende nicht mehr als nötig an Steuern zu zahlen. Unser Schwerpunkt liegt hierbei in einer ganzheitlichen Beratung, die den Blick auf die Steuerbelastung über mehrere Jahre hat.

Steuerberatung für Unternehmen in der Region Rhein-Nahe-Hunsrück, Bingen, Bad Kreuznach und Simmern

Die umfangreiche, extensive und ständig schnell wechselnde deutsche Steuergesetzgebung, ebenso viele Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, die ausufernde Bürokratie belasten zunehmend die Unternehmen. Die Politik verspricht immer häufiger einen Bürokratieabbau. In der Praxis bedeutet dies jedoch nicht selten eine Verringerung der staatlichen Verwaltungstätigkeit (z.B. Computergestütze Einkommensteuerveranlagung, ungelochte Steuerbescheide) mit Personal- und Kosteneinsparungen auf Seiten der Behörden, die teilweise dann zu Lasten der Bürger geht. Verschaffen Sie sich Freiraum als Unternehmer und betrauen Sie unsere Kanzlei mit zeitraubenden und lästigen Arbeiten.

Die Steuerberater und das Team von Senner & Partner entlasten Sie als Unternehmer in steuerlichen Angelegenheiten mit einem umfangreichen Leistungsangebot: von der Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Zur ganzheitlichen Steuerberatung gehört auch die betriebswirtschaftliche Beratung, die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge sowie die Erstellung der geschäftlichen und der privaten Steuerklärungen, die steuerliche Gestaltung der Unternehmensform, Entwicklung einer wirksamen Strategie zur Vermeidung bzw. Verringerung von Erbschaftsteuer bei der Vermögensübergabe u.v.m. Die Steuergestaltung für Unternehmen basiert auf der Steuerplanung, die Teil der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung ist.

Beratung zur Rechtsformwahl, Investitionsberatung und Finanzierungsberatung sind Teil der Steuerberatung für Unternehmen. Weitere Leistungsbeschreibungen zum Themenbereich „Steuerberatung für Unternehmen“ sind nachfolgend angeführt. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen zusätzlichen Service, zögern Sie nicht und rufen Sie einfach bei uns an.

 

Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Lohnbuchhaltung – Personalwesen

Steuerberatung für Weinbau, Land- und Forstwirtschaft

Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge

Betriebswirtschaftliche Beratung

 

Steuerberatung für Familien

Das deutsche Steuerrecht räumt Ehepaaren aktuell viele Steuervorteile ein. Es gibt von Zeit zu Zeit Begehrlichkeiten, das Steuerprivileg von Eheleuten aufzuweichen. Viele kennen den Steuervorteil namens Ehegattensplitting. Weniger bekannt ist, dass Eheleute bei rechtzeitiger Wahl der geeigneten Steuerklasse, höhere Sozialleistungen erhalten können. Zeichnet sich die kommende Arbeitslosigkeit ab oder der Kinderwunsch rückt näher, sollte der betroffene Partner in die günstigere Steuerklasse 3 wechseln, weil er dann über ein höheres Nettoeinkommen verfügt. Viele Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Krankengeld orientieren sich an den letzten Nettoeinkommen der betreffenden Person.

Die Übertragung von Unternehmensanteilen an eigene Kinder spart Steuern, wenn eine frühzeitigen Planung zur Regelung der Unternehmensnachfolge vorgenommen wurde. Das begünstige Vermögen steht dabei im Hinblick auf die Erbschaftsteuer im Fokus. Bei der Übertragung ist nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch weitere Steuerarten zu beachten. Die zu übertragenden Vermögensgegenstände, die Versteuerung der laufenden Gewinne des Unternehmens und die Lebenssituation der beteiligten Personen sind in die Gesamtplanung einzubeziehen. Die Einkünfte aus dem Anteil des Unternehmens versteuert das Kind mit dem persönlichen Steuersatz. Der Grundfreibetrag steht jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Kind zu.

Anstellung von Familienangehörigen oder die Vermietung von Immobilien an nahe Angehörige bieten weitere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu mindern. Unsere Steuerberater werden Sie gern über die vorgenannten und über weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung informieren und auch die Randbedingungen darlegen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich empfehlen wir schriftliche Vereinbarungen bezüglich Anstellung oder Vermietung, weil Sie in der Nachweispflicht gegenüber der Finanzverwaltung sind. Bei der steuerlichen Prüfung der Verträge ist Ihnen unsere Hilfe gewiss.

Steuerberatung für Arbeitnehmer und Angestellte

Bevor Sie mit Ihrem Chef über eine Gehaltserhöhung sprechen, klären Sie, ob Ihnen die nominale Lohnerhöhung tatsächlich ein höheres Nettoeinkommen beschert oder ob lohnsteuerfreie und sozialversicherungsfreie Lohnbausteine mehr Geld in das Portemonnaie bringen.

Viele Arbeitnehmer und Angestellte erhalten mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung Geld zurück. Überschreiten alle Aufwendungen im Rahmen des Anstellungsverhältnisses die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro (Stand 2019), wird in den meisten Fälle mit einer Rückzahlung der zu viel abgeführten Lohnsteuer zu rechnen sein. kann man im größeren Umfang zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten. Oft wird diese Grenze mit der Erfassung der Entfernungspauschale, der Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten überschritten. Kontoführungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Beiträge zu berufsständischen Organisationen wirken sich ebenfalls steuermindern aus.

Außergewöhnliche Belastungen reduzieren die Steuerlast erst, wenn die Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Die zumutbare Belastung berechnet sich nach den Gesamteinkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt einen Rechner zur Ermittlung der individuellen zumutbaren Belastung zur Verfügung. Unter außergewöhnliche Belastungen fallen sämtliche Ausgaben für medizinische Leistungen wie Rezeptgebühren, Rezeptzuzahlungen, Eigenanteil in der Physiotherapie, Untersuchungen beim Ärzten, die Unterstützung bedürftiger Familienangehöriger, Betreuung von behinderten Personen im Haushalt und v.m. Es ist ratsam, größere Ausgaben wie Brille, Zahnersatz und andere Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres zu machen, um die Grenze der zumutbaren Belastung zu überspringen.

Schwierigkeiten gibt es immer bei der Vermietung von Immobilien, bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen und bei Nebenerwerbstätigkeiten wie der Vermietung eines Zimmers oder mehrerer Zimmer an Gäste. Holen Sie sich kompetenten Rat ei uns als Steuerberater und umgehen sie die möglichen Fallstricke.

Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

Medienberichten zufolge zahlen rund 4,4 Millionen Rentner inzwischen ca. 33 Milliarden Euro Einkommensteuer. Von Jahr zu Jahr steigt der Rentenanteil, der versteuert werden muss. Ab 2040 muss die Rente voll versteuert werden. Nicht nur die Höhe der Rente entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, sondern auch alle weiteren Einnahmen des Rentnerhaushaltes, zum Beispiel aus der betrieblichen Altersvorsorge, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen. Welche Möglichkeiten stehen einem Rentnerhaushalt zur Verfügung, um mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung seine Steuerzahlung an den Fiskus zu minimieren oder zu vermeiden?

  • Sonderausgaben
    Wie alle anderen Steuerpflichtigen so dürfen auch Rentner und Pensionäre die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur privaten Haftpflichtversicherung, zur Unfallversicherung, zur Sterbeversicherung und Spenden als steuermindern d in der Steuererklärung angeben.
  • Außergewöhnliche Belastungen
    Sammeln Sie alle Belege wie Arztrechnungen, Rezeptgebühren, Zuzahlungen in der Apotheke und bei der Physiotherapie, Taxiquittungen für die Fahrten zum Arzt oder Physiotherapie und zurück, Beiträge zu Kuren und Reha-Maßnahmen sowie die Beerdigungskosten. Die Ausgaben für die häusliche Pflege oder für die Hilfe im Haushalt werden ebenfalls bei außergewöhnlichen Belastungen angeführt.
  • Werbungskosten
    Für die Rentner wird automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 € (Stand 2019)in der Steuererklärung berücksichtigt.
    Wenn die Ausgaben für die Rentenberatung und die Steuerberatung, die Kontoführungsgebühren, u.a. die Werbungskostenpauschale übersteigen, dann werden diese Mehrkosten ebenfalls berücksichtigt
  • Behinderten-Pauschbetrag
    Behinderte Rentner erhalten zusätzlich einen Steuerentlastungsbetrag. Dieser Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung abhängig und im § 33 b Abs. 3 EStG geregelt. (Link einfügen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html)
  • Altersentlastungsbetrag
    Der Altersentlastungsbetrag wird Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr gewährt, die noch Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der maximale Altersentlastungsbetrag wird bis zum Jahr 2040 auf 0 Euro abgesenkt, weil dann alle Einkünfte der Rentner und Pensionäre voll versteuert werden. Im § 24a EStG ist eine Übersicht für den jährlich gewährten Altersentlastungsbetrag bis 2040 angeführt. (Link einfügen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html )

Leistung, die Sie weiterbringt – Steuerberatung in jeder Lebenslage:

  • Erstellung der privaten und betrieblichen Steuererklärungen (zum Beispiel: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer)
  • Wahl der Steuerklasse
  • von einfachen Erstattungsanträgen bis zu komplexen Steuererklärungen mit umfangreichem Immobilien- und Kapitalbesitz im In- und Ausland
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
  • Einmalberatungen (z. B. Photovoltaikanlage, Windkraftanlage, Rentenbesteuerung)
  • Beratung zur längerfristigen Altersvorsorge
  • Hilfe bei Nacherklärungen und der Korrektur von Steuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
  • Rechtsformwahl (vom Einzelunternehmen bis zur kleinen Aktiengesellschaft) aus steuerlicher Sicht mit Steuerbelastungsvergleich
  • Prüfung der Steuerbescheide