Wissen ist wertvoller als Geld, schärfer als ein Säbel und mächtiger als eine Kanone.
Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph
Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Seit 2007 ist die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) auf elektronischem Weg vorgeschrieben. Eine Abgabe in Papierform ist nur ausnahmsweise zur Vermeidung von unbilligen Härtefällen zulässig. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt ausdrücklich darauf hin, dass dieser Grundsatz auch für die Berichtigung einer ZM gilt.