Wissen ist wertvoller als Geld, schärfer als ein Säbel und mächtiger als eine Kanone.
Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph

 



Verbilligter Grundstücksverkauf an ausscheidenden Gesellschafter

Ein verbilliger Grundstücksverkauf an einen ausscheidenden Gesellschafter ist keine gemischte Schenkung, sondern Teil des Veräußerungserlöses.

Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung ein verbilligtes Grundstück, gehört der daraus folgende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil. Der geldwerte Vorteil kann daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, aber jedenfalls nicht zum Entstehen von Schenkungsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.