Wissen ist wertvoller als Geld, schärfer als ein Säbel und mächtiger als eine Kanone.
Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph
Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule
Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits das zweite Finanzgericht, das die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung für Fahrunterricht eingeräumt hat. Nach EU-Recht ist nämlich der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht umsatzsteuerfrei. Beide Entscheidungen sind allerdings nur vorläufige Aussetzungen der Vollziehung.