Es kann sein, dass nicht alles wahr ist, was ein Mensch dafür hält, denn er kann irren, aber in allem, was er sagt, muss er wahrhaftig sein
Immanuel Kant, deutscher Philosoph

 

Steuern, Buchhaltung, Jahresabschluss: Leistungen für Unternehmen

 

Erfolgreiche Unternehmer -vom Augenoptiker über Handwerker bis zum Zahnarzt- vertrauen nicht nur ihrem Instinkt für gute Geschäfte. Sie sind ebenso bestrebt, die Unternehmensprozesse zu optimieren, die einen wesentlichen Anteil am Unternehmenserfolg haben. Die gut strukturierte Finanzbuchhaltung bildet alle unternehmerischen Vorgänge ab und liefert wichtige Informationen, die in die Unternehmensentscheidungen einfließen. Wir erstellen für Sie die laufende Finanzbuchhaltung nach Ihren Vorgaben. Wichtig ist uns dabei, mit Ihnen in Kontakt zu stehen und Ihnen einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei zu benennen. Statt dem Bauchgefühl zu vertrauen, lassen sich Entscheidungen mit konkreten Zahlen der Finanzbuchhaltung begründen:

  • Sie können von uns verschiedene Betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWA) mit Summen- und Saldenlisten (sog. SuSa) erhalten. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Standard-Version an.
  • Saisonale Schwankungen belasten die Unternehmensliquidität und geben Anlass, über die Optimierung Ihrer Finanzstruktur nachzudenken.
  • Die Liquidität bestimmt im besonderen Maße den finanziellen Spielraum für Investitionen und dient als wichtiger Indikator für nötige Unternehmensentscheidungen.
  • Die Analyse der Erlöse bringt die Umsatzbringer ans Licht. Eine tiefere Untersuchung zeigt die tatsächlichen gewinnträchtigen Produkte und Dienstleistungen.
  • Die Anlagenbuchhaltung und die Finanzbuchhaltung gibt Ihnen einen Überblick über die Entwicklung und den Bestand Ihrer Investitionen und erinnern, wann Anlagegüter vielleicht ersetzt werden sollten.
  • Auf Grundlage der laufenden Buchhaltung und der Unternehmensplanung können geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerbelastung des Unternehmens ergriffen werden.

Anhand der regelmäßigen Finanzbuchhaltung wird die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht erstellt. Dabei achten unsere Mitarbeiter auf die korrekte Ausstellung der Rechnungen und die richtige Zuordnung der Belege zu den Konten. Nur so haben Sie das Recht, Ihre gezahlte Umsatzsteuer zu verrechnen bzw. vom Finanzamt erstatten zu lassen. Wenn hier größere Fehler gemacht werden, gefährden Sie den Vorsteuerabzug, was sich negativ auf den Unternehmensgewinn und die Unternehmensliquidität auswirkt.

Die Weiterentwicklungen der Digitalisierung unterstützt unsere tägliche Arbeit in der Kanzlei. Aufgrund dessen bietet die Steuerkanzlei Senner & Partner ab sofort ihren Mandanten die digitale Buchhaltung an.

Digitale Buchhaltung

Verabschieden Sie sich von dem Buchhalter mit Ärmelschonern, der den vor ihm liegenden Papierberg aus Belegen und Rechnungen abarbeitet. Das aufwendige Vorsortieren von Belegen erfolgt jetzt digital. Breite schwere Pendelordner werden auf lange Sicht verzichtbar. Und so funktioniert die digitale Buchhaltung:
Viele Rechnungen werden inzwischen digital versandt. Leiten Sie einfach alle Belege und Rechnungen in digitaler Form über das Dokumentencenter an unsere Steuerkanzlei. Die noch auf Papier vorhandenen Dokumente lassen sich schnell einscannen und können dann ebenfalls über das Internet automatisch an uns verschickt werden. Somit sind sämtliche Belege digital erfasst. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung und den Vorgaben der Finanzverwaltung haben Sie diese Unterlagen weiterhin ordnungsgemäß aufzubewahren.

Alle bei uns eingegangenen digitalen Belege und Rechnungen werden daneben zusätzlich revisionssicher archiviert. Die Rechnungen und Belege haben auch Sie über unseren eigenen HOST-Server ebenfalls jederzeit selbst im Zugriff. Das hat für Sie den zum Beispiel folgenden Vorteil: Sie suchen eine Rechnung vom Lieferanten „Mayer“ aus Bingen mit einer Betriebsstätte in Bad Kreuznach! Durch die Volltextsuche in unserem Dokumentencenter finden Sie diese Rechnung jederzeit von überall; ob mit Computer, Tablett oder Smartphone.

Auf Wunsch werden alle Auswertungen ebenfalls im Dokumentencenter für Sie bereitgestellt. Damit haben Sie zum Beispiel auf die BWA oder Umsatzsteuervoranmeldung von überall und jederzeit Zugriff. Dies gilt natürlich auch für vergangene Zeiträume.

Das Suchen nach einzelnen Belegen z.B. während einer Betriebsprüfung oder den Jahresabschlussarbeiten gehört ebenfalls der Vergangenheit an. Gerade im Hinblick auf die immer weiter gehenden Aufbewahrungsvorschriften des Finanzamt ein zusätzlicher Vorteil.

Wann wollen Sie auf die digitale Buchhaltung umstellen? Wir fassen noch einmal wichtige Gründe für das digitale Buchen zusammen:

  • Alle Belege verbleiben im Unternehmen
  • Zugriff auf alle Belege zu jeder Zeit – kein lästiges Suchen mehr
  • Keine Pendelordner – keine Fahrten zum Steuerbüro
  • Aktuell geführte Offene-Posten-Buchhaltung
  • Digitaler Zugriff auf Auswertungen
  • Optional: Elektronisches Kassenbuch

Unsere Steuerberater informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen und den Aufwand zur Einführung der digitalen Buchhaltung für Ihr Unternehmen.

Dank der digitalen Buchhaltung ist die unmittelbare räumliche Nähe zum Steuerberater nicht mehr von zentraler Bedeutung. Unsere Mandanten in der im Leistungsbereich Buchhaltung sind dennoch vorzugsweise in der Region Waldalgesheim zu Hause – zum Beispiel in Bad Kreuznach, Weiler bei Bingen, Bretzenheim, Dorsheim, Erbach, Laubenheim, Mainz, Münster-Sarmsheim, Rheinböllen, Stromberg und Windesheim.

Buchhaltung für Weinbau, Land- und Forstwirtschaft

Die Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft und im Weinbau verfügen erfahrungsgemäß über moderne Technik. Unsere alteingesessene Steuerberatung betreut in 3. Generation Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus rund um die Buchhaltung, die Steuern und Betriebswirtschaft.

Für die meisten Winzer, Landwirte des Ackerbau und Pferdehalter führen wir eine vollwertige monatliche laufende Finanzbuchhaltung. Sie haben damit, genauso wie unsere Gewerbetreibenden und andere Unternehmen, Ihre Umsätze, Kosten und Ertragslage im Blick. Eine aktuelle, zeitnahe und gute Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Baustein für die Entscheidung über die umsatzsteuerlichen Wahlrechte in der Land- und Forstwirtschaft. Eine Vergleichsrechnung der üblichen Umsatzsteuerpauschalierung und einer möglichen Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug ist für uns selbstverständlich.

Neben der Finanzbuchhaltung ist auch die Lohnbuchhaltung und die Personalabrechnung von Bedeutung. Gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gibt es im Steuerrecht und im Bereich der Sozialversicherung Besonderheiten. Fehler in diesem Bereich können zu enormen Nachzahlungen bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Lohnsteuer führen

Jahresabschluss

Die Buchhaltung eines Wirtschaftsjahres wird mit dem Jahresabschluss beendet. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)und möglicherweise bei Kapitalgesellschaften noch aus dem Anhang.

Wir möchten Ihnen den Jahresabschluss näher bringen und im Rahmen der Abschlussbesprechung diesen gemeinsam mit Ihnen besprechen und auswerten. Sowie zusammen die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation bereden. Dies unterstützt Sie für zukünftige Entscheidungen bei Investitionen, Finanzierungen, Personal, Angebotsplanung und vielen anderen Bereichen.

Entsprechend den Unternehmenszielen wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses von den Wahlrechten bei der Bewertung der unterschiedlichen Vermögenspositionen und von den Möglichkeiten zur Sonderabschreibung Gebrauch gemacht. Kurzum – unsere Steuerberater informieren Sie zu den Möglichkeiten der Bilanzoptimierung.

Für einen übersichtlichen und aussagekräftigen Jahresabschluss interessieren sich zum einen die Gesellschafter, die Mitarbeiter, Lieferanten, und Kunden und zum anderen die Banken, Investoren und staatliche Einrichtungen. Deshalb heißt es: Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte des Unternehmens.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist kleineren Unternehmen und Freiberuflern vorbehalten. Gern prüfen wir, welche Vorteile eine freiwillige Bilanzierung bringt.

Die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus können als dritte Möglichkeit den Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Erst nach eingehender Analyse kann der Steuerberater dem Agrarunternehmer sagen, welche der 3 Verfahren zur Gewinnermittlung

  • Bilanzierung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

am vorteilhaftesten ist.

Leistung, die Sie weiterbringt – Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss:

    • Finanzbuchhaltung von A bis Z
    • Digitale Buchhaltung
    • Offene-Posten-Buchhaltung
    • Kostenrechnung
    • Liquiditätsplanung
    • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
    • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht
    • Erstellung von BMEL-Jahresabschlüssen
    • Elektronische Übermittlungen an das Finanzamt
    • Hinterlegung und Offenlegung beim Bundesanzeiger
    • Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt