Der Mensch ist ein merkwürdiges Wesen. Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen.
George Mikes, britischer Schriftsteller

Die Mitarbeiter erwarten Monat für Monat die korrekte Lohnabrechnung sowie die pünktliche Lohnzahlung. Die Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibles Aufgabengebiet. Umfangreiches Wissen, Erfahrung und ständige Weiterbildung sind die Grundpfeiler für die exakte Lohnabrechnung. Gern übernimmt unsere Steuerkanzlei die Betreuung der Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens. Sie erhalten Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Lohnabrechnung. Darüber hinaus sparen Sie Zeit und Ressourcen des Unternehmens.

Ihre Mithilfe ist bei der kontinuierlichen Pflege der Personalstammdaten und der Arbeitszeiten, besonders hinsichtlich Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gefragt. Die Pflege der vorgenannten Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit. Über die Plattform „Arbeitnehmer-Online“ können wir Ihnen einen zusätzlichen digitalen Service anbieten. Sie müssen keine Gehaltsabrechnungen mehr kuvertieren, verteilen oder verschicken. Die digitale Lohnbuchhaltung ergänzt unser Angebot der digitalen Buchhaltung.

Unsere Steuerberatungskanzlei Senner & Partner gewährleistet, dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter jeden Monat pünktlich und zuverlässig die Lohn- und Gehaltsabrechnung erhält. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Meldungen bei den Behörden und Sozialversicherungsträgern. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften, Künstlersozialkasse, usw. . Wir stehen Ihnen bei den verschiedensten Anträgen und Fragebögen (z.B.: Entgeltfortzahlung, Statistik-Fragebögen oder Bescheinigungen Arbeitsagentur) zur Seite. Auch bei Unternehmen (z.B.: Baubetriebe, Gaststätten, Gebäudereinigung), die für neue Arbeitnehmer eine Sofortmeldung abzugeben haben, sind wir quasi sofort zur Stelle.

Betriebliche Altersvorsorge

Auf Nachfrage muss der Unternehmer seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Generell können fünf Varianten angeboten werden: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Kleine und mittelständische Unternehmen bevorzugen die Direktversicherung. Auf Grund der derzeitigen Zinspolitik sind attraktive Angebote für die Direktversicherung rar. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Möglichkeiten, den Mitarbeitern eine interessante betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren sie bitte einen Termin mit unserer Steuerberatungskanzlei.

Mindestlohngesetz (MiLoG) und Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nunmehr für alle als Lohnuntergrenze. In einzelnen Branchen gelten auch höhere Mindestlöhne. Der Zoll stellt eine umfassende Übersicht zu den einzelnen Branchen-Mindestlöhnen, den Lohngruppen und der Geltungsdauer auf seiner Website bereit. Vom Mindestlohn sind wenige Personengruppen ausgenommen – Auszubildende, Praktikanten, Schüler, Langzeitarbeitslose, ehrenamtlich Tätige.

Auch Minijobber erhalten den Mindestlohn und können wie die anderen Mitarbeiter des Unternehmens mit steuerfreien Lohnzuschüssen bedacht werden, die nicht auf das Minijob-Gehalt angerechnet werden. Berücksichtigen Sie die Erhöhung des Mindestlohnes bei der zu leistenden Arbeitszeit! Für Minijobs und andere kurzfristigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber regelmäßig die Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) erfassen. Er ist verpflichtet, diese Unterlagen zur geleisteten Arbeit mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Verstößt ein Unternehmen gegen die Dokumentationspflicht, können empfindliche Geldbußen verhängt werden. Melden Sie fristgerecht die Minijobber bei der Minijobzentrale und der gesetzlichen Unfallversicherung an! Achten Sie darauf, dass Ihnen der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, wenn der Minijobber als rentenversicherungsfrei geführt wird!

Privatpersonen als Arbeitgeber – Haushaltshilfe

Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen haben diese anzumelden. Dies gilt auch für eine Putzhilfe, die nur ein oder zweimal in der Woche für wenige Stunden beschäftigt wird. Sie „schlüpfen“ damit in die Rolle des Arbeitgebers. Meist erfolgt die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale. An diese sind auch die anfallenden Abgaben abzuführen. Übrigens können Sie den gezahlten Lohn, einschließlich der Abgaben steuerlich in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. In vielen Fällen ist damit der Steuervorteil höher als die an die Minijob-Zentrale zu zahlenden Abgaben.

Lohnsteuerpauschalierung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus

Vor allem in der Erntezeit und bei der Weinlese sind Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe auf Erntehelfer angewiesen. Der Gesetzgeber ermöglicht die Pauschalierung der Lohnsteuer zum günstigen Steuersatz von 5 % für die beschäftigten Aushilfen nach § 40a Einkommensteuergesetz (EStG). Achten Sie auf die Einhaltung der Bedingungen zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfen. Der Betrieb, der landwirtschaftliche Aushilfen beschäftigt, darf kein Gewerbebetrieb sein. Die Aushilfe

  • erledigt typische Arbeiten der Land- und Forstwirtschaft bzw. des Weinbaus;
  • ist keine Fachkraft der Land- und Forstwirtschaft;
  • wird maximal 180 Tage im Jahr beschäftigt;
  • erhält keinen durchschnittlichen Stundenlohn höher als 12 Euro

und das Unternehmen übernimmt die Zahlung der Pauschalsteuer an das Finanzamt zu eigenen Lasten.

Für Erntehelfer aus dem Ausland gelten zusätzliche Bestimmungen, die sich auf die Lohnabrechnung und auf die Zahlung der Sozialversicherung auswirken. Wenn Sie mehr erfahren möchten, fragen Sie einfach einen unserer Steuerberater. Wir helfen Ihnen gerne.

Leistung, die Sie weiterbringt – Lohnbuchhaltung:

  • Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen
  • Beratung zu Aushilfen und Erntehelfern, auch zu ausländische Erntehelfern
  • Beratung zu Mindestlohn, Minijobs und geringfügige Beschäftigung
  • Elektronische Übermittlungen an das Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Bundesanzeiger
  • Betreuung bei Lohnsteuer-Prüfungen durch das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
  • Beratung zu Lohnoptimierung
  • Beratung und Hilfe bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)